I. C. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Erfolg der Tätigkeit von ProfiMiet hängt entscheidend davon ab, ob und in welchem Umfang der Kunde an der Realisierung des Projektes mitwirkt. Der Kunde ist hierzu bereit. Soweit einzelvertraglich nicht etwas anderes geregelt ist, wird der Kunde:
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1.
ProfiMiet bei der Vertragsdurchführung in zumutbarem Maße unterstützen;
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2.
ProfiMiet alle Informationen, Vorlagen, Unterlagen oder Daten unentgeltlich übergeben, die für die Vertragsdurchführung benötigt werden;
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3.
ProfiMiet auf eigene Kosten Zugang zu Räumen (inklusive der Benachrichtigung etwaiger Wachdienste, der Mitteilung über Hausregeln und der Einbindung in Schließsysteme), Sachmitteln (inklusive der Bereitstellung der erforderlichen Stromversorgung und Telefonverbindungen) und Mitarbeitern gewähren, soweit dies für die Vertragsdurchführung erforderlich ist;
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4.
für die Vertragsdurchführung erforderliche Termine oder Besprechungen mit ProfiMiet abstimmen und vorbereiten;
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5.
ProfiMiet über die Sicherheitsvorschriften und die Regeln des Arbeitsschutzes informieren, die für die Vertragsdurchführung von Bedeutung sind.